Zum Inhalt springen
WallboxStand: Juli 2026ID: AKT-04

Bidirektionales Laden 2026: EnWG-Novelle beseitigt doppelte Netzentgelte für E-Autos als Stromspeicher

Bidirektionales Laden 2026: EnWG-Novelle beseitigt doppelte Netzentgelte für E-Autos als Stromspeicher
PLANDOKUMENTATION :: AKT-04

Sadet Tok

Fachbauleiter & Inhaber TechTok Bau Rhein-Main

VDE-konforme Ausführung — Abnahme über eingetragenen Meister-Partnerbetrieb

Kurzzusammenfassung & Sachstand

Mit der im November 2025 vom Bundestag beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurde eine zentrale wirtschaftliche Hürde für bidirektionales Laden beseitigt: die bislang doppelte Berechnung von Netzentgelten bei Strom, der aus der Fahrzeugbatterie zurück ins Netz oder ins Hausnetz fließt. Seit Jahresbeginn 2026 gilt rückgespeister Strom aus Elektroautos regulatorisch wie Speicherstrom, seit April 2026 ergänzen die MiSpeL-Marktregeln der Bundesnetzagentur die technische Umsetzung. Damit rückt Vehicle-to-Grid beziehungsweise Vehicle-to-Home vom Pilotstadium näher an eine wirtschaftlich tragfähige Anwendung für Haushalte mit entsprechend ausgerüsteter Wallbox und kompatiblem Fahrzeug. Die vollständige Marktdurchdringung hängt jedoch von der schrittweisen technischen Anpassung der Netzbetreiber ab.

Belegte Kernfakten & VDE-Normen

Der Bundestag verabschiedete am 14. November 2025 eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), mit der die doppelte Belastung von aus Elektroauto-Batterien rückgespeistem Strom mit Netzentgelten beendet wird.

Quelle: heise online(14.11.2025)Originalquelle prüfen

Seit 1. Januar 2026 wird ins Netz zurückgespeister Strom aus Fahrzeugbatterien wie Speicherstrom behandelt und nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt; Elektroautos werden damit regulatorisch Pumpspeichern und stationären Großspeichern gleichgestellt.

Quelle: heise online(14.11.2025)Originalquelle prüfen

Zum 1. April 2026 sind die neuen MiSpeL-Marktregeln (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) der Bundesnetzagentur in Kraft getreten, die die messtechnische und bilanzielle Behandlung von Speicher- und Rückspeisestrom festlegen und damit Vehicle-to-Grid technisch und regulatorisch vereinfachen.

Quelle: heise online(14.11.2025)Originalquelle prüfen

Nach Einschätzung von Branchenbeobachtern benötigen Netzbetreiber nach Inkrafttreten der Regelungen noch rund sechs bis zwölf Monate für die technische Systemanpassung, sodass sich bidirektionales Laden im Laufe des Jahres 2026 schrittweise am Markt etabliert.

Quelle: Solarserver(14.11.2025)Originalquelle prüfen

Häufige Fragen zu diesem Thema

Direkte Antworten aus der Praxis im Eigenheim & Gewerbe.

Wallbox & § 14a EnWG

Eine 11 kW Wallbox lädt das Fahrzeug dreiphasig mit 16 Ampere und muss beim Netzbetreiber lediglich angemeldet werden. Eine 22 kW Wallbox lädt mit 32 Ampere doppelt so schnell, benötigt jedoch eine vorherige Genehmigung des Verteilnetzbetreibers, da sie das Niederspannungsnetz höher belastet. TechTok Bau übernimmt das komplette Anmelde- und Genehmigungsverfahren.

Nächster Schritt

Sie benötigen eine professionelle VDE-Prüfung oder Ausführung?

TechTok Bau begleitet Ihr Projekt im Rhein-Main-Gebiet von der ersten Fachberatung bis zur offiziellen Netzanmeldung.